Kundeninformation

(Gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Stand vom 01.07.2026)

1. Unser Angebot

Unser Beratungsangebot umfasst die folgenden Anbieter und Versicherungssparten:

Versicherer

Versicherungssparten

Allianz Suisse Alle Sparten
Asga Pensionskasse Personalvorsorge (BVG)
ASN Advisory Services Network AG Krankenversicherung
AXA / AXA-ARAG Alle Sparten
CAP Rechtsschutzversicherung Rechtschutzversicherung
Chartis Europe S.A. Alle Sparten (exkl. BVG)
Chubb Versicherungen (Schweiz) AG Alle Sparten (exkl. BVG)
Coface Suisse Kreditversicherung
Dextra Rechtsschutzversicherung
Europäische Reiseversicherung Reiseversicherung
Generali Versicherung Alle Sparten
Group Mutuel Versicherungen Personenversicherungen (inkl. BVG)
Helsana Personenversicherungen (exkl. BVG)
Helvetia Alle Sparten
Meta Sammelstiftung für KMU Personalvorsorge (BVG)
Mobiliar Versicherung Alle Sparten
Nest Sammelstiftung Personalvorsorge (BVG)
Noventus Personalvorsorge (BVG)
OeKK Personenversicherungen (inkl. BVG)
Orion Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung
PTV Personalvorsorge (BVG)
Pensionskasse Pro Personalvorsorge (BVG)
Profond Personalvorsorge (BVG)
Protekta Rechtsschutzversicherung
Servisa Personalvorsorge (BVG)
Swisscanto Sammelstiftungen Personalvorsorge (BVG)
Swiss Life Personalvorsorge (BVG)
Sympany Versicherung AG Personenversicherungen (inkl. BVG)
SUVA Unfallversicherung
TSM Versicherung Transportversicherung
Visana Personenversicherungen (inkl. BVG)
Zürich Versicherung Alle Sparten
Weitere Anbieter je nach Bedarf Alle Sparten

2. Bindung an Versicherer

Die ARCON Versicherungslösungen AG ist unabhängig in der Wahl des für seine Mandanten optimalen Anbieters. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ist ARCON Versicherungslösungen AG im eidgenössischen Register für unabhängige Versicherungsvermittler unter Register Nummer F01067843 eingetragen (www.vermittleraufsicht.ch).

Die Entschädigung der ARCON Versicherungslösungen AG erfolgt von den Versicherungsgesellschaften mit marktüblichen Courtagen / Kommissionen. Siehe nachfolgende Übersicht:

Personenversicherungen & Vorsorgelösungen

Versicherungsbranche Entschädigungssatz (Mittelwert)
Krankentaggeldversicherungen 7.5%  der Nettoprämie
Unfallversicherungen 4%  der Nettoprämie
Unfallzusatzversicherungen 15%  der Nettoprämie
Berufliche Vorsorge (BVG) muss im Einzelfall berechnet / geprüft werden
Lebensversicherungen muss in Einzelfall berechnet / geprüft werden

Sachversicherung

Versicherungsbranche Entschädigungssatz (Mittelwert)
Geschäftssachversicherungen 15%  der Nettoprämie
Gebäudeversicherung 15%  der Nettoprämie
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung 15%  der Nettoprämie
Technische Versicherungen (Bau, Transport etc.) 15%  der Nettoprämie
Motorfahrzeugversicherungen 5% bis 15%  der Nettoprämie

Vermögensversicherungen

Versicherungsbranche Entschädigungssatz (Mittelwert)
Betriebsunterbrechungsversicherung 15%  der Nettoprämie
Betriebshaftpflichtversicherungen 15%  der Nettoprämie
Berufshaftpflichtversicherungen 15%  der Nettoprämie
Diverse Haftpflichtversicherungen 15%  der Nettoprämie
Kaution / Baugarantie 15%  der Nettoprämie
Organhaftpflicht 15%  der Nettoprämie
Rechtsschutzversicherungen 15%  der Nettoprämie
Cyber-Versicherungen 15%  der Nettoprämie

Unsere Kunden haben das Recht, unsere konkret erhaltenen Entschädigungen basierend auf dem durch uns verwalteten Versicherungs-Portefeuille einzusehen.

3. Haftung

Im Falle einer Nachlässigkeit, eines Fehlers oder einer unrichtigen Auskunft im Zusammenhang mit unserer Beratungstätigkeit haftet die ARCON Versicherungslösungen AG. Allfällige Beschwerden richten Sie bitte an:

Peter Krebser, Geschäftsführer
Neugutstrasse 66, 8600 Dübendorf / T 043 818 45 18 / E pkrebser@arcon.ag

4. Datenschutz / Geheimhaltung

Die ARCON Versicherungslösungen AG verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Beratung zugekommen sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die ARCON Versicherungslösungen AG wird sämtliche Personendaten, die ihr von Ihnen anvertraut worden sind, absolut vertraulich behandeln.

Die Bearbeitung von Personendaten ist eine notwendige Grundlage für die Erarbeitung einer optimalen Versicherungsanalyse bzw. Versicherungslösung. Die ARCON Versicherungslösungen AG bewahrt die Personendaten in der Regel in elektronischer Form auf. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Gemäss Datenschutzgesetz haben Sie das Recht, von der ARCON Versicherungslösungen AG Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie vorhanden sind, zu welchem Zweck und mit welcher Rechtsgrundlage diese bearbeitet werden. Zudem können Sie Auskunft über die Kategorien der bearbeiteten Personendaten sowie der an der Datensammlung Beteiligten und der Datenempfänger verlangen. Sie haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen oder vernichten zu lassen oder die Bekanntgabe an Dritte zu untersagen.

Wir bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Peter Krebser
ARCON Versicherungslösungen AG