Rechtliches
Drohnen im Architekturbüro: Regeln, Haftung und Versicherung
Wann Sie Ihre Drohne registrieren, versichern und mit Zertifikat fliegen müssen – und was für Architekturbüros bei der gewerblichen Nutzung gilt.
Versicherungslösung
Sobald Sie bauen oder umbauen, übernehmen Sie als Bauherr/in eine Haftung, die sich kaum delegieren lässt. Schäden am Nachbargrundstück, Bauunfälle, Beschädigungen am eigenen Werk: Die Verantwortung kommt häufig auf Sie zurück, auch ohne eigenes Verschulden. Mit der richtigen Bauversicherung machen Sie dieses Risiko kalkulierbar – wir helfen Ihnen bei der Auswahl.
Wasserschäden während der Bauphase, herabstürzende Bauteile, Beschädigungen durch Dritte: Schäden am Bauobjekt selbst sind ausschliesslich über die Bauwesenversicherung gedeckt, sofern es sich um einen Bauunfall im Sinne der Versicherung handelt.
Aushubarbeiten verursachen Risse am Nachbargebäude, ein gelöster Ziegel beschädigt ein parkiertes Auto: Als Bauherr haften Sie aus Eigentum – auch ohne eigenes Verschulden.
Sie freuen sich über ein fertiggestelltes Objekt. Vor lauter Freude geht aber der nahtlose Abschluss einer Gebäudewasserversicherung vergessen. Unsere Lösungen bieten Versicherungsschutz für Wasserschäden, bis Sie eine ordentliche Gebäudewasserversicherung abgeschlossen haben.
Berufshaftpflicht ist nicht gleich Berufshaftpflicht. Je nach Projektgrösse, Vertragslage und Zusammenarbeit mit Partnern brauchen Sie unterschiedliche Konstruktionen. Wir kennen alle gängigen Modelle aus über zwei Jahrzehnten Marktbeobachtung und kombinieren sie so, dass keine Deckungslücke offenbleibt.
Die Bauwesenversicherung schützt das Bauwerk selbst während der gesamten Bauphase: Unvorhergesehene Beschädigungen, Zerstörungen und Bauunfälle sind als Vollwertversicherung bis zum Totalschaden gedeckt. Mitversichert sind alle am Bau Beteiligten – von der Bauherrschaft über Planende bis zu sämtlichen Unternehmen. Besonders wichtig: Wenn kein Haftpflichtiger ermittelt werden kann oder ein beteiligter Unternehmer insolvent wird, übernimmt die Bauwesenversicherung unter bestimmten Bedingungen den Schaden.
Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden ab, die im Rahmen Ihrer Bautätigkeit am Eigentum Dritter entstehen – auch wenn Sie diese als Bauherr/in nicht direkt verschulden. Versichert sind Personen- und Sachschäden, Eigenleistungen (mit Ausnahme von Aushub und Tragkonstruktion) sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Nach Art. 26 SIA 118 sind Architekten und Planer unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtet, diese Versicherung im Namen der Bauherrschaft zu beantragen.
Die Bauzeitversicherung ist die Feuerversicherung während der Bauzeit. Sie schützt das im Bau befindliche Gebäude vor Brand-, Elementar- und ähnlichen Schäden – ein Risiko, das in dieser Phase noch nicht von der ordentlichen Gebäudeversicherung getragen wird. In vielen Kantonen ist dieser Schutz für die Bauphase faktisch obligatorisch.
Statt Bankgarantien zu hinterlegen, können Sie Garantieforderungen gegenüber Unternehmern auch über eine Garantieversicherung absichern. Das schont Ihre Kreditlinie und vermeidet Zinskosten. Wann sich diese Variante lohnt und wann nicht – wir rechnen das mit Ihnen durch.
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Unser exklusiver Rahmenvertrag bietet Spezialkonditionen für Bauversicherungen, die im freien Markt so nicht erhältlich sind – bei deutlich besserem Preis-Leistungs-Verhältnis.
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Wir begleiten Sie aktiv im Schadenfall – auch weit über die Vertragsdauer hinaus. Bei Bedarf koordinieren wir die Schadenabwicklung aktiv und versuchen so einen wesentlichen Beitrag zu einer Lösung zu leisten.
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Police-Zustellung innert eines Arbeitstages nach Antragsunterzeichnung. Wir wissen, dass Bauvorhaben nicht warten – und richten unsere Prozesse danach aus.
Bauwesenversicherung • Bauherrenhaftpflicht • Bauzeitversicherung • Garantieversicherung
Versicherungen sind komplex – aber nicht unverständlich. In unserem Wissensbereich finden Sie praxisnahe Antworten auf Fragen, die im Geschäftsalltag wirklich auftauchen.
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