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Drohnen im Architekturbüro: Regeln, Haftung und Versicherung

Wann Sie Ihre Drohne registrieren, versichern und mit Zertifikat fliegen müssen – und was für Architekturbüros bei der gewerblichen Nutzung gilt.

Drohnen im Architekturbüro: Regeln, Haftung und Versicherung

Drohnen sind für Architektur- und Planungsbüros längst ein Arbeitsgerät: Baustellendokumentation, Aufmasse, Fassaden- und Dachinspektionen. Bevor Sie starten, sollten Sie aber drei Dinge geregelt haben – registrieren, zertifizieren, versichern. Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Drohnenregeln (EASA), und sie sind deutlich strenger als früher.

Die aktuellen Regeln in Kürze

Der Betrieb wird in drei Kategorien eingeteilt: offen, speziell und zulassungspflichtig. Die meisten Flüge fallen in die offene Kategorie – dort brauchen Sie keine Betriebsbewilligung, müssen aber feste Regeln einhalten. Sie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 gegliedert, abhängig von der Klasse Ihrer Drohne (C0 bis C4).

Die Versicherungspflicht

Für Drohnen über 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Mio. vorgeschrieben. Diese Schwelle wurde mit den neuen Regeln gesenkt – früher galt die Pflicht erst ab 500 Gramm.

Verantwortlich sind Sie als Betreiber/in: Für Schäden, die Ihre Drohne verursacht, haften Sie ähnlich wie die Halterin eines Fahrzeugs. Häufig lässt sich die nötige Deckung über eine bestehende Police regeln – die private, die Betriebs- oder die Berufshaftpflicht. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht: Ob der Drohnenbetrieb tatsächlich eingeschlossen ist, steht in den Bedingungen und muss im Einzelfall geprüft werden.

Was für Architektur- und Planungsbüros besonders gilt

Sobald Sie die Drohne gewerblich einsetzen und die Regeln der offenen Kategorie nicht einhalten können – etwa bei Flügen über Personen oder ausserhalb der Sichtweite – fällt der Einsatz in die spezielle Kategorie und erfordert eine Betriebsbewilligung des BAZL.

Für Ihr Büro entscheidend ist die Frage der Deckung: Der gewerbliche Drohneneinsatz muss in Ihrer Betriebs- oder Berufshaftpflicht ausdrücklich mitversichert sein. Fehlt dieser Einschluss, tragen Sie einen Schaden im Zweifel selbst.

So unterstützt Sie ARCON.

Wir vertreten keine Versicherer, sondern Ihre Interessen. Wir prüfen, ob Ihr Drohnenbetrieb durch Ihre bestehenden Policen gedeckt ist, decken Lücken auf und finden bei Bedarf eine passende Lösung – unabhängig und professionell.

Bei Fragen zu Ihrer Situation: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

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