Rechtliches
Drohnen im Architekturbüro: Regeln, Haftung und Versicherung
Wann Sie Ihre Drohne registrieren, versichern und mit Zertifikat fliegen müssen – und was für Architekturbüros bei der gewerblichen Nutzung gilt.
Versicherungslösung
Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG ist für viele KMU geregelt – über die Suva oder einen privaten Versicherer. Doch die gesetzliche Mindestleistung deckt nur 80 % des Lohns und nur bis zur UVG-Lohngrenze. Spitalwahl, höhere Taggelder, bessere Invalidenrenten – all das braucht eine Unfallzusatzversicherung. Wir kennen den Markt und bauen die richtige Kombination.
Die Suva-Einstufung Ihres Betriebs bestimmt die Prämienhöhe. Falsche Klassifizierung kostet jährlich – über Jahre summiert. Wir prüfen Ihre Einstufung.
Mitarbeitende mit unter 8 Stunden pro Woche sind nur gegen Berufsunfälle versichert – die Nichtberufsunfallversicherung muss privat gelöst werden – im Rahmen der Heilungskosten durch Einschluss in die private Krankenkasse.
Wer mehr als die UVG-Lohngrenze verdient, ist nur teilweise versichert. Ohne Zusatzversicherung entsteht im Schadenfall eine erhebliche Lücke – insbesondere im Bereich der Lohnausfallversicherung
Berufshaftpflicht ist nicht gleich Berufshaftpflicht. Je nach Projektgrösse, Vertragslage und Zusammenarbeit mit Partnern brauchen Sie unterschiedliche Konstruktionen. Wir kennen alle gängigen Modelle aus über zwei Jahrzehnten Marktbeobachtung und kombinieren sie so, dass keine Deckungslücke offenbleibt.
Die UVG-Versicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Sie deckt Berufsunfälle (BU), Berufskrankheiten und ab 8 Wochenstunden auch Nichtberufsunfälle (NBU). Für viele Betriebe ist die Suva zuständig – andere wählen einen privaten UVG-Versicherer. Wir prüfen, ob Ihre Einstufung korrekt ist und ob sich ein Wechsel lohnt und/oder überhaupt möglich ist.
Das Obligatorium zahlt nur 80 % des Lohnes und nur bis zur UVG-Lohngrenze. Über diese Schwelle hinaus benötigen Sie eine Zusatzversicherung – sonst entsteht eine Lücke bei der Lohnfortzahlung. Typische Bausteine: Aufstockung von 80 auf 100 %, höhere Versicherungssumme, freie Spitalwahl, höhere Integritätsentschädigung.
Geschäftsleitung und Schlüsselpersonen sind oft überdurchschnittlich entlöhnt – und entsprechend exponiert, wenn die UVG-Lohngrenze überschritten wird. Eine Kaderlösung baut für diese Personengruppe gezielte Verbesserungen ein: halbprivat- oder privatabteilung, Taggeld ab Tag 1, höhere Invalidenleistungen, bessere Hinterlassenenleistungen.
Wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen, endet der UVG-NBU-Schutz 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch. Eine Abredeversicherung verlängert diesen Schutz um bis zu sechs Monate. Wichtig: Sie müssen Ihre Mitarbeitenden aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen. Wir unterstützen Sie bei der Information und der Abwicklung.
01
Wir prüfen, ob Ihr Betrieb korrekt eingestuft ist. Falsche Einstufungen kosten jährlich – ein Check macht sich oft sofort bezahlt.
02
Spezialisierte Lösungen für Geschäftsleitung und Schlüsselpersonen, abgestimmt auf Lohnstruktur und Risikoprofil.
03
Wer in Ihrem Betrieb arbeitet, ist möglicherweise UVG-pflichtig – auch wenn Sie ihn als Freelancer behandeln. Wir prüfen, wo das Risiko von Fehlbeurteilungen liegt.
UVG • Unfallzusatzversicherung • Kaderlösung • Abredeversicherung
Versicherungen sind komplex – aber nicht unverständlich. In unserem Wissensbereich finden Sie praxisnahe Antworten auf Fragen, die im Geschäftsalltag wirklich auftauchen.
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