Sozialversicherungen

Die erste Mitarbeiterin, der erste Mitarbeiter: Diese Versicherungen brauchen Sie

Sie stellen zum ersten Mal an? Welche Personalversicherungen obligatorisch sind, was sie kosten und wo Sie Ihre Mitarbeitenden anmelden müssen.

Die erste Mitarbeiterin, der erste Mitarbeiter: Diese Versicherungen brauchen Sie

Ihr Büro wächst, und Sie stellen zum ersten Mal jemanden an – ein guter Moment. Mit der ersten Anstellung kommen aber auch neue Pflichten: Ein Teil der Personalversicherungen ist obligatorisch, ein anderer freiwillig, aber sinnvoll. Die gute Nachricht: Der administrative Aufwand hält sich in Grenzen, denn die meisten Versicherungen laufen ab dem ersten Arbeitstag automatisch.

Diese Versicherungen sind obligatorisch

Sobald Sie Personal beschäftigen, müssen folgende Versicherungen bestehen:

  • Erste Säule (AHV/IV/EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) – über die Ausgleichskasse, bei der Ihre Firma angemeldet ist.
  • Obligatorische Unfallversicherung (UVG) – bei der SUVA oder einem privaten Versicherer.
  • Berufliche Vorsorge (BVG) – die Pensionskasse, sobald der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle liegt.

Freiwillig, aber sinnvoll: das Krankentaggeld

Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch. Sie federt aber den Lohnausfall ab, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter längere Zeit krank ist – und schützt damit auch Sie als Arbeitgeber/in vor der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht. In den meisten Büros lohnt sich der Abschluss.

Was kostet das?

Die Kosten lassen sich nicht pauschal in Prozent des Lohnes angeben. Sie hängen vom Alter, von der Lohnhöhe und – bei der Pensionskasse – von der gewählten Vorsorgelösung ab. In der Grössenordnung bewegen sich die gesamten Sozial- und Personalversicherungskosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen) je nach Ausgangslage rund um einen Viertel bis Drittel des Lohnes.

Wo Sie Ihre Mitarbeitenden anmelden müssen

Das ist heute unkompliziert. Einmalig brauchen Sie in allen Bereichen die passenden Verträge – von der Anmeldung Ihrer Firma bei der Ausgleichskasse (AHV) bis zum Abschluss einer Pensionskassenlösung.

Stehen diese Gefässe einmal, müssen Sie eine neue mitarbeitende Person nur noch bei der Pensionskasse anmelden. Bei AHV, SUVA und Krankentaggeld ist keine Einzelmeldung nötig: Die Mitarbeitenden sind ab dem ersten Arbeitstag automatisch versichert. Am Jahresende deklarieren Sie einfach die ausbezahlten Lohnsummen – die Versicherer stellen Ihnen dafür ein Formular zu.

So unterstützt Sie ARCON.

Wir vertreten keinen Versicherer, sondern Ihre Interessen. Vor Ihrer ersten Anstellung richten wir die nötigen Versicherungslösungen ein, vergleichen die Anbieter unabhängig über den Markt und sorgen dafür, dass die obligatorischen Deckungen ab dem ersten Tag stehen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

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