Sozialversicherungen

Pensionskasse für Architekturbüros: die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt

Umwandlungssatz, Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle: Was die Pensionskasse für Ihr Architekturbüro bedeutet – und wo Sie Kosten und Lücken beeinflussen.

Pensionskasse für Architekturbüros: die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt

Die Pensionskasse ist für viele Architektur- und Planungsbüros einer der grössten Kostenblöcke – und zugleich eines der Themen, bei denen die Verunsicherung am grössten ist. Umwandlungssatz, Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle: Hinter den Fachbegriffen stecken einfache Mechanismen, die darüber entscheiden, wie viel Sie und Ihre Mitarbeitenden einzahlen und welche Rente am Ende herauskommt.

Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Begriffe – und zeigt, wo Sie als Büro tatsächlich Einfluss haben.

Kurz erklärt: die zweite Säule

Die Pensionskasse bildet die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Zusammen mit der AHV (erste Säule) soll sie den Versicherten erlauben, ihren gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall fortzusetzen. Anders als die AHV funktioniert sie über einen individuellen Sparprozess: Über die Jahre bauen Ihre Mitarbeitenden ein persönliches Altersguthaben auf.

Der Umwandlungssatz – so wird aus Kapital eine Rente

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das angesparte Altersguthaben bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Im BVG-Obligatorium liegt er aktuell bei 6,8 %.

Ein Rechenbeispiel: Aus einem Altersguthaben von CHF 100’000 ergibt sich eine Jahresrente von CHF 6’800 (100’000 × 6,8 %). Weil wir immer älter werden, reicht dieses Kapital rein rechnerisch aber nur rund 15 Jahre – die Pensionskasse garantiert die Rente jedoch lebenslang. Das ist der Kern des Finanzierungsproblems der zweiten Säule.

Wichtig: Die 6,8 % gelten nur für den obligatorischen Teil. Im überobligatorischen Bereich wenden viele Kassen einen tieferen Satz an. Der effektive Umwandlungssatz Ihrer Mitarbeitenden steht auf deren Vorsorgeausweis.

Der Koordinationsabzug – warum nicht der ganze Lohn versichert ist

In der Pensionskasse ist nicht der volle Lohn versichert. Vom AHV-Jahreslohn wird zuerst der Koordinationsabzug abgezogen – 2026 sind das CHF 26’460. Der Rest ist der sogenannte koordinierte Lohn, auf dem die Beiträge und später die Rente berechnet werden.

Besonders spürbar wird das bei Teilzeit: Der fixe Abzug wird unabhängig vom Pensum angewendet. Wer 60 % arbeitet und CHF 48’000 verdient, hat nach Abzug nur noch CHF 21’540 koordinierten Lohn – bei einem 100-%-Pensum wären es CHF 53’540. Für Teilzeitarbeitende entsteht so schnell eine Vorsorgelücke.

Der wichtige Punkt für Sie: Viele Pensionskassen bieten im überobligatorischen Bereich an, den Koordinationsabzug an das Pensum anzupassen. Damit lässt sich die Lücke für Teilzeitmitarbeitende deutlich verkleinern – vielen Büros ist nicht bewusst, dass sie diesen Hebel haben.

Die Eintrittsschwelle

Obligatorisch in der Pensionskasse versichert ist nur, wer bei einem Arbeitgeber mehr als die Eintrittsschwelle verdient – 2026 liegt sie bei CHF 22’680 im Jahr. Wer darunter bleibt, etwa mit einem kleinen Teilzeitpensum, fällt aus dem Obligatorium. Auch hier lohnt sich ein zweiter Blick, wenn Sie mehrere kleine Pensen beschäftigen.

Und die BVG-Reform?

Sie haben vielleicht von der grossen Pensionskassenreform gehört. Diese Reform (BVG 21) hätte den Umwandlungssatz auf 6,0 % gesenkt und den Koordinationsabzug flexibler gestaltet. Sie wurde am 22. September 2024 aber deutlich abgelehnt. Im BVG-Obligatorium bleibt deshalb alles beim Alten: Umwandlungssatz 6,8 %, Koordinationsabzug CHF 26’460, Eintrittsschwelle CHF 22’680 (Stand 2026).

Was Sie als Büro beeinflussen können

Bei den gesetzlichen Mindestwerten haben Sie keinen Spielraum. Sehr wohl beeinflussen können Sie aber die Ausgestaltung Ihrer Pensionskassenlösung:

  • die Wahl des Anbieters und der überobligatorischen Leistungen,
  • die Behandlung des Koordinationsabzugs bei Teilzeit,
  • und – falls Ihnen das wichtig ist – Kriterien wie die Nachhaltigkeit der Anlagen.

Gerade für Architektur- und Planungsbüros mit vielen Teilzeit- und Projektanstellungen macht die richtige Lösung über die Jahre einen spürbaren Unterschied.

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Wir vertreten keinen Versicherer, sondern Ihre Interessen. Als unabhängiger Broker vergleichen wir die Pensionskassenlösungen am Markt, kennen die für Architekturbüros relevanten Anbieter und zeigen Ihnen, wo Sie Kosten senken und Vorsorgelücken schliessen können – ohne Verkaufsinteresse an einem bestimmten Produkt.

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